Zum 7. August 2024 reduziert das BAFA die Fördersätze für Energieberatungen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (EBW, EBN) von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars. Dies betrifft damit hauptsächlich den in der Nachfrage gestiegenen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Neu ab dem 07.08.2024
- Energieberatungen für Wohngebäude von ein bis zwei Wohneinheiten werden mit max. 650,-€ gefördert.
- Energieberatungen für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten werden mit max. 850,-€ gefördert.
- Zusätzliche Förderung für WEG: 250,-€ einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Weiter Informationen sind unter bafa.de verfügbar.
Sollten Sie Fragen zu Ihren persönlichen Sanierungsfahrplan haben, ob sich durch die Änderung der Fördersätze für Energieberatungen etwas für Sie persönlich ändert – setzen Sie Sich gerne mit uns in Verbindung.

