Leistungen und Fördermittel
Beratung, Analyse und Umsetzung für nachhaltige Energieeffizienz.
Gemeinsam decken wir ein breites Spektrum ab: von Energieeffizienz-Analysen, Fördermittel Beratung bis zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen.
Entdecken Sie unsere vielfältigen Aufgabenbereiche.

Energieberatung für Wohngebäude
Das Ziel der Energieberatung ist die Energie- und Kosteneinsparung, sowie die Steigerung der Energieeffizienz und des Wohnkomfort.
Eine Energieberatung kann durch die Begutachtung vor Ort, z.B. mittels Wärmebildkamera, und durch die Bilanzierung des Gebäudes durchgeführt werden. Schwachstellen am Gebäude werden so erkannt, aufgezeichnet und erläutert.
Wir zeigen Ihnen auf, wo energetisches Einsparpotenzial an Ihrem Gebäude besteht, wirtschaftlich sinnvoll ist und umgesetzt werden kann. Wir beraten Sie neutral und fair.

Erstellen von individuellen Sanierungsfahrplänen (ISFP)

Fördermittelbeantragung
Das BAFA und die KFW bieten attraktive Fördermöglichkeiten im Bereich von Zuschüssen oder Tilgungszuschüssen bei Krediten an.
Wir helfen Ihnen bei der Fördermittelbeantragung und begleiten Sie anschließend bei der Umsetzung der Maßnahme.

Heizlastberechnung nach DIN 12831-1
Für den Einbau einer neuen Zentralheizung, z.B. Wärmepumpe ist die Heizlastberechnung von sehr großer Bedeutung. Durch die angepasste Berechnung lassen sich zu hohen Anschaffungskosten vermeiden und die Lebenszeit der Anlage erhöhen. Ist die Heizlast zu klein gewählt, kann es zur Unterversorgung von Wärme des Gebäudes kommen. Die Räume kühlen aus. Es kann Schimmel entstehen. Ist die Heizlast zu groß gewählt, kann dies zu erhöhten Kosten führen und die Lebensdauer der Heizungsanlage, gerade bei Wärmepumpen, verringern.
Wir berechnen für Sie die genaue Heizlast sowie die raumweise Heizlast des Wohngebäudes nach DIN 12831-1.

Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen (Verfahren B)

Energieausweise
Energiebedarfsausweis
Bei Energieausweisen auf Grundlage des Energiebedarfs wird der genaue Wärmebedarf des Gebäudes ermittelt. Die beheizte Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik des Gebäudes werden dabei erfasst. Anschließend wird der Endenergiebedarf ermittelt. Es werden Sanierungsvorschläge beigefügt.
Energieverbrauchsausweis
Energieausweise auf Grundlage des Energieverbrauches werden durch Angabe der Verbrauchsdaten (z.B. Heizkostenabrechnungen) des Verbrauchers ausgestellt. Hierfür sind die letzten Energieverbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten anzugeben.
Der Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauches ist an bestimmte Bedingungen des GEG geknüpft, die eingehalten werden müssen.
Welche Art von Energieausweis bei Ihnen angewendet werden muss entscheidet der Aussteller/Energieberater. Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
